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Brandbeständigkeit von Treppen Brandschutz

Brandhemmende Treppen

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Brandhemmende Treppen sind üblicherweise nur in Mehrfamilienhäusern, größeren Bauten und im gewerblichen Bereich nötig. Die Brandbeständigkeit von Treppen wird in den Bauordnungen der Länder je nach Gebäudeklasse unterschiedlich gefordert: Innerhalb von Wohnungen sowie in Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu drei Vollgeschoßen bestehen meist keine Anforderungen, sofern nicht, wie manchmal in Penthouse-Wohnungen, kein zweiter Fluchtweg vorhanden ist. Jedoch in Häusern für größere Menschenansammlungen und in Mehrfamilienhäusern sind brandbeständige Treppen als Teil des Fluchtweges oder Rettungsweges vorgeschrieben, das bedeutet, dass dafür im allgemeinen nur Betontreppen oder bei anderen Werkstoffen entsprechend verkleidete Treppen verwendet werden dürfen. Für die Zuordnung der Bauten bezüglich Brandbeständigkeit der Fluchtwege und Treppen siehe unten der Abschnitt Gebäudeklassen und Brandschutzklassen.

Brandhemmung oder Brandbeständigkeit bedeutet heute, dass Treppen unabhängig von ihrer Materialbeschaffenheit unter Brandeinwirkung für eine definierte Zeit nicht ihre Tragfähigkeit verlieren, z.B. 60 Minuten. Die früher verwendete Definition, dass Brandbeständigkeit beispielsweise auch „….Treppen (betrifft), die aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen….“ wird heute nicht mehr aufrechterhalten, sondern es wird zwischen Feuerwiderstand und Brandverhalten unterschieden. Diese Unterscheidung wird Holztreppen eher gerecht, denn diese können zwar brennen, jedoch je nach Holzart und –Dimension eine größeren Feuerwiderstand nachweisen als Stahltreppen, die nicht brennbar sind, aber in ungeschütztem Zustand bei Feuereinwirkung ihre Standsicherheit rasch verlieren können. Für Hartholztreppen mit geschlossener Untersicht aus 50 mm dicken tragenden Konstruktionsteilen wird in der Literatur eine Feuerwiderstandsdauer von R 30 angenommen; es gibt auch moderne Treppenkonstruktionen, welche für diese Brandschutzklasse ein Prüfzeugnis nachweisen, siehe Brandschutz